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   BGH, 08.09.2009 - X ZR 15/07   

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https://dejure.org/2009,18614
BGH, 08.09.2009 - X ZR 15/07 (https://dejure.org/2009,18614)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - X ZR 15/07 (https://dejure.org/2009,18614)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - X ZR 15/07 (https://dejure.org/2009,18614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Patents für eine "Wiegevorrichtung für Absetzkipper und dgl."; Erläuterung des Begriffs der "fahrzeugseitigen Schwenkachse"

  • Judicialis

    PatG § 3 Abs. 1; ; PatG § 4; ; EPÜ Art. 54; ; EPÜ Art. 56

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZR 15/07
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es allerdings - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 Tz. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 118/99

    Zulässigkeit einer Patent-Nichtigkeitsklage; Patentfähigkeit einer Erfindung

    Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZR 15/07
    Denn vom Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens hängen der Bestand und die Durchsetzbarkeit der vom Landgericht Düsseldorf durch rechtskräftiges Urteil vom 22. September 2005 erkannten Ansprüche der Beklagten wegen Verletzung dieses Patents ab (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2002 - X ZR 118/99).
  • BGH, 20.07.2010 - X ZR 17/07

    Verfall der Schutzwirkung eines nationalen Patents nach § 8 Gesetz über

    Denn das Schutzrecht bleibt als solches auch nach Eintritt der Wirkungslosigkeit bestehen, so dass ein Interesse der Allgemeinheit am Widerruf eines rechtlich (weiter) bestehenden Patents nicht verneint werden kann, wenn es ungerechtfertigt erteilt worden ist, jedenfalls wenn der Kläger aus dem Patent in Anspruch genommen wird (vgl. für das Nichtigkeitsverfahren: Sen. Urt. v. 12.11.2002 - X ZR 118/99, Schulte-Kartei PatG 81-85 Nr. 310; Urt. v. 8.9. 2009 - X ZR 15/07; vgl. auch für das Einspruchsverfahren: Beschl. v. 30.10.2007 - X ZB 18/06, GRUR 2008, 279 Tz. 15 - Kornfeinung).
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